Bitte lesen Sie die nachstehenden Bedingungen aufmerksam durch, damit Missverständnisse in Ihrem und unserem Interesse vermieden werden können. Wenn Sie Fragen zum Inhalt dieser Geschäftsbedingungen haben, so ist die Geschäftsleitung gerne bereit, Ihnen diese zu beantworten. Die folgenden AGB gelten nicht für Wohnungsvermittlungen i.S. des Wohnungsvermittlungsgesetzes, aber sonst für jeden Maklerauftrag, den Sie uns erteilen, soweit wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
1. Höhe der Provision
a. Es gelten die in den Angeboten bzw. Nachweisen oder auf unseren Webseiten angegebenen Provisionssätze. Sofern dort nichts anderes vermerkt oder vereinbart wurde, berechnen wir für unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit üblicher Weise
i. bei Abschluss eines Kaufvertrages über Haus- und Grundbesitz dem Käufer eine Provision i.H.v. 7,14% des beurkundeten Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (entspricht 6% zzgl. MwSt.).
ii. bei Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages dem Mieter 3,57 Monatsmieten (nettokalt inkl. der gesetzl. MwSt., entspricht 3 Monatsmieten zzgl. MwSt).
iii. Ansonsten gilt die ortsübliche Provision gemäß § 653 BGB. Ortsüblich sind in Berlin derzeit die oben genannten Sätze.
2. Fälligkeit der Provision
Der Provisionsanspruch wird mit dem rechtswirksamen Abschluss des von uns nachgewiesenen und/oder vermittelten Kauf- bzw. Mietvertrages fällig. Die Provision ist dann spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen, falls nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser 14 Tage tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
3. Tätigkeit für beide Vertragspartner
Bestandteil unserer Tätigkeit ist es mitunter auch, dass wir ebenfalls für den jeweils anderen Vertragspartner tätig sein können, z.B. wenn wir für einen Eigentümer mehrere Angebote vermarkten und diesem Kaufinteressenten nachweisen, um dann für Sie als einen dieser Interessenten den Kaufvertrag zu einem der Objekte zu vermitteln
4. Exklusive Informationen
a. Das übermittelte Exposé und alle weiteren Daten, die unser Auftraggeber von uns erhält, sind geschützt. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber persönlich bestimmt und demgemäß vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, wenn wir nicht ausdrücklich und mindestens in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt haben.
b. Im Falle unbefugter Weitergabe unserer Informationen an einen Dritten erhalten wir von Ihnen eine orts- und geschäftsübliche Provision, wenn dieser Dritte den Hauptvertrag abschließt. Dies gilt auch für die Weitergabe der Informationen durch eine Gesellschaft, mit der der Auftraggeber rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist oder bei Weitergabe durch nahe Familienangehörige des Auftraggebers, oder wenn eine Gesellschaft den Vertrag abschließt, mit welcher der Dritte rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist.
5. Besondere Pflichten des Auftraggebers und Schadenersatz
a. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn er seine Verkaufs-, Vermiet-, Kaufs- oder Mietabsicht aufgegeben hat.
b. Wir können für im Rahmen unserer Tätigkeit entstandene nutzlose Aufwendungen Ersatz verlangen, wenn der Auftragnehmer es durch rechtzeitige Mitteilung hätte vermeiden können, dass die Aufwendungen nutzloser Weise gemacht wurden; dies meint insbesondere den Aufwand für vereinbarte, aber nicht wahrgenommene und nicht rechtzeitig abgesagte Besichtigungstermine oder Notartermine sowie Fälle, in denen nutzlose Aufwendungen getätigt wurden, weil der Auftraggeber die Aufgabe seiner Absicht zum Abschluss eines Hauptvertrages uns nicht mitgeteilt hat.
c. Bei der Berechnung solcher nutzloser Aufwendungen legen wir regelmäßig einen Stundensatz von 150,- € pro Mitarbeiter sowie ggf. eine Anfahrtspauschale von 20,- € bis zu 15 km, darüber 1,30 €/km zugrunde. Der Beweis, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist, bleibt eröffnet.
d. Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherwiderruf im Falle eines Widerrufs nach § 312b oder 312c BGB. Für den Widerruf und einen etwaigen Wertersatz gelten die Regelungen der §§ 312 BGB ff, §§ 355 BGB ff.
6. Haftung
a. Unsere Angebote und Exposés basieren auf den uns vom Eigentümer, Verkäufer bzw. Vermieter/Verpächter erteilten Angaben, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Haftung übernehmen können.
b. Unsere Exposés enthalten keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung gestützt werden könnte, sondern sie geben lediglich die uns vom Verkäufer bzw. Vermieter/Verpächter mitgeteilten Eigenschaften und Umstände zur Beschreibung des Objekts/der Wohnung wieder. Die Einholung weitergehender eigener Erkundigungen zum Objekt/zur Wohnung ist auch keine Kardinalpflicht des Maklers.
c. Unsere Haftung für einen beim Auftraggeber entstandenen Schaden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten generell nicht, soweit Schadensersatzansprüche des Auftraggebers auf der schuldhaften Verletzung einer sog. Kardinalpflicht beruhen. Der Begriff der Kardinalpflicht wird dabei als wesentliche Vertragspflicht verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man deshalb regelmäßig vertrauen können muss. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung nach Satz 1 sind ferner Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
d. Für steuerliche und juristische Beratung empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuer- und Rechtsexperten. Von unseren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinne evtl. getroffene Aussagen sind unverbindlich und lediglich als Grundlage für weiterführende Gespräche mit entsprechenden Spezialisten gedacht.