Nach einem Todesfall kommt vieles auf einmal. Die gute Nachricht: Die Immobilie selbst hat Zeit. Niemand muss innerhalb weniger Wochen entscheiden, ob verkauft, vermietet oder eingezogen wird. Ein paar Fristen sollten Sie trotzdem im Blick haben:
- Erbe annehmen oder ausschlagen: sechs Wochen ab Kenntnis. Wer nichts tut, nimmt an. Ausschlagen lohnt sich nur, wenn Schulden den Wert übersteigen – das ist bei Berliner Immobilien selten der Fall.
- Finanzamt informieren: Der Erwerb ist innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Ein formloses Schreiben genügt.
- Grundbuch berichtigen: Innerhalb von zwei Jahren ist die Umschreibung auf die Erben gebührenfrei. Nötig sind Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
- Laufende Kosten: Hausgeld, Gebäudeversicherung, Grundsteuer und Kredite laufen weiter. Informieren Sie Hausverwaltung, Versicherung und Bank – und bei vermieteten Wohnungen die Mieter, wohin die Miete künftig fließt.
Aus der Praxis: Ein Erbschein kostet je nach Nachlasswert schnell mehrere hundert Euro und dauert in Berlin derzeit einige Wochen bis Monate. Liegt ein notarielles Testament vor, brauchen Sie ihn für Grundbuch und Verkauf meist gar nicht. Fragen Sie beim Nachlassgericht nach, bevor Sie ihn beantragen.