Der häufigste Irrtum: „Wir sind verheiratet, also gehört uns alles gemeinsam.“ Das stimmt nicht. Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Stehen beide drin – meist je zur Hälfte –, gehört die Wohnung beiden. Steht nur einer drin, gehört sie ihm allein, auch wenn der andere jahrelang die Raten mitbezahlt hat.
Was die Ehe regelt, ist der Zugewinnausgleich: Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, gibt bei der Scheidung die Hälfte der Differenz an den anderen ab – als Geldzahlung, nicht als Anteil an der Immobilie. Eine Wohnung, die einem Partner allein gehört, wird also nicht geteilt, aber ihre Wertsteigerung seit der Heirat fließt in die Rechnung ein. Was vor der Ehe da war oder geschenkt und geerbt wurde, zählt als Anfangsvermögen und wird nicht ausgeglichen.
Zwei Stichtage, ein Wert: Für den Zugewinn zählt der Wert bei Zustellung des Scheidungsantrags, für die Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigentums der Wert zum Zeitpunkt der Einigung. Eine Bewertung, auf die sich beide verständigen, spart hier Gutachterkosten und viele Wochen Streit.